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Fahrplan Inklusion

STADTRAUMKONZEPT erstellt integrierte Handlungskonzepte zu unterschiedlichen Themen- und Arbeitsbereichen. Eine Herausforderung dabei ist: Wie stellen wir die Konzepte so dar, dass sie gut lesbar und verständlich sind, gerade auch für Laien. Diese Frage stellt sich in besonderem Maße im Hinblick auf Aktionspläne für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf kommunaler Ebene.

Im Jahr 2006 hat die UN-Generalversammlung in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet, die 2008 in Kraft getreten ist. Die UN-BRK beinhaltet das Leitbild der Inklusion. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in vollem Umfang zu ermöglichen ist.

Die Mitgliedsstaaten der UN, die die Konvention unterzeichnet haben, sind verpflichtet, deren Umsetzung auf allen staatlichen Ebenen zu gewährleisten. Die deutsche Bundesregierung hat zu diesem Zweck 2011 einen Nationalen Aktionsplan Inklusion veröffentlicht. Das Land Nordrhein-Westfalen legte in 2012 den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ vor. Auch die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsbände LWL und LVR erarbeiteten 2014 eigene Aktionspläne als Plangrundlage zum Thema Inklusion. In den letzten Jahren haben viele Kreise, Städte und Gemeinden in Deutschland beschlossen bzw. damit begonnen, konkrete Aktionspläne zu erstellen, um auf kommunaler Ebene eine inklusive Gesellschaft zu ermöglichen und zu fördern.

Wir haben diese Entwicklungen von Beginn an intensiv verfolgt und sind in einigen dieser kommunalen Prozesse auch begleitend und beratend tätig geworden. Unsere Aufgaben waren dabei:

  • Ziel- und Leitbildentwicklung für den konkreten Raum (Kreis, Stadt, Stadtteil, Quartier, Nachbarschaft...) mit enger Bezugnahme auf die Ziele der UN-BRK;
  • Bestandsaufnahme und Analyse der Zuständigkeiten und Leistungen des Auftraggebers in den jeweiligen Handlungsfeldern (Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität, Bildung, soziale Teilhabe etc.);
  • Entwicklung von Maßnahmen und Handlungsansätzen zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers und der Partner*innen;
  • Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung am gesamten Planungsprozess sowie am Ergebnistransfer;
  • Erarbeitung von auf Inklusion ausgerichteten Strategien, Aktionsplänen und Leitfäden in Form von Berichten und den entsprechenden Präsentationen.

Uns ist es wichtig, dass sowohl die Komplexität der Aktionspläne als auch die Offenheit der Prozesse sichtbar werden. Dazu haben wir – in Anlehnung an Linienpläne des Öffentlichen Personennahverkehrs – einen Fahrplan als grafische Darstellungsform entwickelt.

  • Unser Fahrplan Inklusion stellt die einzelnen Handlungsfelder als farbige Linien dar, auf denen sich die jeweils geplanten Maßnahmen als „Stationen“ verorten lassen.
  • Die Linienführung ist so gestaltet, dass themen- oder handlungsfeldübergreifende Projekte an den Schnittstellen („Kreuzungspunkten“) der jeweils betroffenen Linien liegen.
  • Die Linien haben i.d.R. offene Enden, um zu zeigen, dass im Zeitverlauf weitere Maßnahmen hinzukommen können.

Wir setzen diese Fahrpläne ein, um die Inhalte der Aktionspläne „auf einen Blick“ zeigen zu können (z.B. als Plakate oder als Teil von Präsentationen). Der stilisierte Fahrplan eignet sich aber auch, um zu verdeutlichen, dass die einzelnen Maßnahmen Bestandteile eines ressortübergreifenden Planungsprozesses sind.

Wen kann ich fragen, wenn ich mehr wissen möchte?

STADTRAUMKONZEPT GmbH
Mara Ahlers
ahlers@stadtraumkonzept.de
Tel.: (0) 2 31 / 9999 37 17

Susanne Fasselt
s.fasselt@stadtraumkonzept.de
Tel.: (0) 2 31 / 9999 37 26